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Arbeit, Freizeit und Bildung

Ihre wichtige TEILHABE als Rollstuhlfahrer

Teilhabe bedeutet, am Leben teilzunehmen: zur Arbeit kommen, Familie und Freunde treffen, Freizeit gestalten und Bildung erreichen. RolliBee plant mit Ihnen die passende Beförderung.

Sicher im Rollstuhl-Fahrzeug beförderte Person

Arbeitsleben

Regelmäßig zur Arbeit.

Wir führen bereits feste Arbeitsfahrten im Rollstuhl von Montag bis Freitag durch. In bestehenden Fällen sind die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit als Kostenträger beteiligt.

Wir besprechen Arbeitszeiten, Strecke und Fahrtbedarf mit Ihnen. Die eindeutige Kostenzusage und der jeweilige Abrechnungsweg werden vorab geklärt.

Soziales Leben

Familie, Freizeit und Gemeinschaft.

Familienbesuch, Verein, Konzert, Café oder ein Treffen mit Freunden: Auch diese Wege gehören zu einem selbstbestimmten Leben. Mehrere RolliBee-Kunden nutzen solche Fahrten bereits regelmäßig.

Weiter unten finden Sie unseren ausführlichen Leitfaden zur Eingliederungshilfe einschließlich eines Mustertextes für den ersten Antrag.

Individuelle Schulbeförderung

Ein besonderer Schulweg braucht eine persönliche Lösung.

Gerne prüfen wir individuelle besondere Einzelbeförderungen – insbesondere für Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl, bevorzugt im Bezirk Harburg. Auch Vertretungsfahrten können Sie anfragen.

An den von der Schulbehörde im Paket vergebenen Schülerfahrten beteiligen wir uns nicht. Für eine individuelle Fahrt müssen Strecke, Zeiten und die konkrete Kostenübernahme vorab geklärt sein.

So läuft es bei RolliBee

Die Abrechnung richtet sich nach Ihrer Zusage.

Es gibt dafür keinen einheitlichen Weg für alle Fahrgäste. Wir stimmen mit Ihnen ab, wer die Rechnung erhält, wer bezahlt und welche Fahrtnachweise benötigt werden. Maßgeblich ist die eindeutige Zusage des Kostenträgers.

Freizeitfahrten in Hamburg

Bei den bisher von RolliBee gefahrenen Hamburger Freizeitkunden bezahlen die Fahrgäste selbst und reichen die RolliBee-Quittung bei der Sozialbehörde ein. Eine Abrechnung nach persönlich ermitteltem Einzelbedarf hatten wir in Hamburg bisher nicht. Dies beschreibt unsere bisherigen Fälle; für Sie gilt Ihr eigener Leistungsbescheid.

Freizeitfahrten in Niedersachsen

In einem von uns betreuten Fall mit individuell festgestelltem Bedarf erfolgt die Abrechnung entsprechend der vereinbarten Kostenübernahme direkt mit dem zuständigen Landkreis. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir anhand Ihres Bescheids.

Arbeitsfahrten

Bei bestehenden DRV-Fahrten erstellen wir eine Rechnung und reichen den unterschriebenen Fahrtnachweis auf Papier ein. Bei einer aktuellen Fahrt mit der Agentur für Arbeit bezahlt die Kundin unsere Rechnung und lässt sich den Betrag erstatten; auch eine direkte Abrechnung gab es bereits. Daraus ergibt sich keine automatische Zusage für weitere Fälle.

Welche Unterlage brauchen wir?

Eine Kopie des Leistungsbescheids beziehungsweise der eindeutigen Kostenzusage ist ausreichend. Gerne als PDF-Kopie per E-Mail; eine Papierkopie können Sie nach vorheriger Abstimmung auch persönlich übergeben. Die passende Abrechnung klären wir vor der Durchführung.

Bundesteilhabegesetz · Hinweise für Hamburg & Landkreis Harburg

Kann ein Rollstuhltaxi über die Eingliederungshilfe bezahlt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrten zur sozialen Teilhabe als Leistungen zur Mobilität übernommen werden. Gemeint sind zum Beispiel Fahrten zu Familie, Freunden, Freizeit, Kultur, Vereinen oder anderen wichtigen Aktivitäten im Leben.

RolliBee nimmt Fahrtwünsche aus ganz Hamburg und dem gesamten Hamburger Umland an. Die folgenden Behördenhinweise behandeln konkret Hamburg und den Landkreis Harburg; sie begrenzen nicht unser Einsatzgebiet. Wohnen Sie in einem anderen Teil des Umlands, richtet sich die Anlaufstelle grundsätzlich nach Ihrem Wohnort. Zuständigkeitsbezogene Besonderheiten klärt die Behörde.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  1. Kostenübernahme ist möglich. Leistungen zur Mobilität können einen geeigneten Beförderungsdienst umfassen. Ein Rollstuhltaxi kann dafür praktisch in Betracht kommen.
  2. Kostenlose und unabhängige Beratung gibt es bei der EUTB®. Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen und Angehörige bei Fragen zu Reha- und Teilhabeleistungen – auch schon vor einem Antrag. Sie können bundesweit frei ein Beratungsangebot wählen; je nach Angebot ist die Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video möglich. Passendes EUTB®-Angebot finden.
  3. Öffentliche Verkehrsmittel müssen behinderungsbedingt unzumutbar sein. Ein Taxi ist nicht allein deshalb erstattungsfähig, weil es bequemer wäre. Die zuständige Stelle prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und Ihren individuellen Bedarf.
  4. Der erste Schritt gegenüber dem Kostenträger ist der Antrag. Wenden Sie sich an die zuständige Eingliederungshilfe. In Hamburg ist das Zentrum für Teilhabe eine Anlaufstelle, im Landkreis Harburg die Eingliederungshilfe des Landkreises.

Die Leistungen zur Beförderung und die Voraussetzungen nennt § 83 SGB IX. Für die Eingliederungshilfe ist zusätzlich § 114 SGB IX zu beachten.

Worum geht es beim Bundesteilhabegesetz?

Das Bundesteilhabegesetz hat die Eingliederungshilfe stärker auf Selbstbestimmung, Teilhabe und persönliche Lebensziele ausgerichtet. Es geht nicht nur um Versorgung, Arzttermine oder Pflege, sondern auch um die Frage: Was braucht ein Mensch mit Behinderung, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können?

Zur sozialen Teilhabe gehören auch Mobilität und Erreichbarkeit. Wer Freunde, Familie, Vereine, Veranstaltungen oder andere Orte des sozialen Lebens nicht erreichen kann, wird schnell ausgeschlossen. Hier können Leistungen zur Mobilität eine wichtige Rolle spielen. Sie sind in § 113 SGB IX als Teil der Leistungen zur sozialen Teilhabe genannt.

Für welche Freizeitfahrten kann das wichtig sein?

Soziale Kontakte

  • Besuche bei Familie, Kindern, Enkeln oder Freunden
  • Geburtstage, Familienfeiern und private Treffen
  • Regelmäßige Kontakte, die ohne geeignete Beförderung nicht möglich wären

Freizeit, Kultur und Gemeinschaft

  • Café, Restaurant, Theater, Kino oder Konzert
  • Verein, Chor, Sport, Hobbygruppe oder Stammtisch
  • Ausflüge, Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten

Viele Teilhabefahrten betreffen das normale Leben: Familie besuchen, Freunde treffen, zum Verein fahren oder an einer Feier teilnehmen. Beschreiben Sie, welche dieser Wege für Sie wichtig sind und warum Sie dafür auf eine geeignete Beförderung angewiesen sind.

Unterschiedliche Fahrtanlässe haben unterschiedliche Abrechnungswege. Bei Arzt-, Therapie- und Krankenhausfahrten ist eine mögliche Kostenübernahme gesondert mit der Krankenkasse zu klären. Arbeit, Ausbildung und Schule können andere zuständige Stellen betreffen. Der folgende Antragsleitfaden bezieht sich auf soziale Teilhabe und Freizeit.

Wann kommt eine Kostenübernahme in Betracht?

1. Behinderung mit Teilhabeeinschränkung

Die Eingliederungshilfe prüft, ob die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen vorliegen. Entscheidend ist die konkrete Situation, nicht allein die Bezeichnung einer Diagnose oder eines Hilfsmittels.

2. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zumutbar nutzbar

Beschreiben Sie behinderungsbedingte Hindernisse: etwa den Weg zur Haltestelle, fehlende Barrierefreiheit, nicht zuverlässig mögliche Umstiege, fehlende Kraft, gesundheitliche Belastungen oder die sichere Mitnahme Ihres Rollstuhls. Ein einzelnes Hindernis begründet noch nicht automatisch einen Anspruch.

3. Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug

Für Leistungen nach § 114 SGB IX wird zusätzlich geprüft, ob Sie für die Teilhabe am Gemeinschaftsleben ständig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Ein gelegentlicher Wunsch nach einer Taxifahrt reicht deshalb nicht als pauschale Begründung. Die zuständige Stelle beurteilt, was das für Ihren konkreten Bedarf bedeutet.

4. Konkrete Teilhabeziele

Hilfreich ist eine klare Beschreibung: Wohin möchten Sie fahren? Wie oft? Warum ist diese Fahrt für Ihr soziales Leben wichtig? Welche zumutbare Alternative fehlt? Ihr Antrag muss keine fertige Verkehrsplanung enthalten; machen Sie Ihren Alltag verständlich.

Die rechtlichen Mobilitätsvoraussetzungen finden Sie in § 83 SGB IX und § 114 SGB IX.

Zuständig: Hamburg oder Landkreis Harburg?

Beginnen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Eingliederungshilfe. Hamburg und der Landkreis können unterschiedliche Formulare und Abläufe verwenden. Die folgenden Links führen zu den offiziellen Informationen mit den aktuellen Kontaktmöglichkeiten.

Wohnort in Hamburg

Das Zentrum für Teilhabe der Sozialbehörde ist für ganz Hamburg die zentrale Antragsannahme für die Eingliederungshilfe. Die Anschrift lautet: Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg. Dort finden Sie Kontakt, Öffnungszeiten, Online-Antrag und Formulare – darunter das Formular für Beförderungsleistungen.

→ Offizielle Antragsannahme Hamburg: Kontakt, Öffnungszeiten und Formulare

Für schulbezogene Hilfen und Schulweghilfen verweist Hamburg auf die Schulbehörde.

Wohnort im Landkreis Harburg

Für Erwachsene ist die Abteilung Gesundheit – Hilfe für Erwachsene mit Behinderung – des Landkreises Harburg zuständig. Sie erreichen die Anlaufstelle unter 04171 693-6606 oder -6607 sowie per E-Mail an eingliederungshilfe@lkharburg.de. Das Serviceportal erläutert den Antrag, die benötigten Unterlagen und die Möglichkeit eines formlosen Antrags.

→ Eingliederungshilfe Landkreis Harburg: Kontakt und Antrag

Der praktische Weg zum Antrag

1. Formlosen Antrag stellen

Der erste Schritt kann kurz sein. Machen Sie deutlich, dass Sie Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe und insbesondere Mobilität beziehungsweise Beförderungsleistungen beantragen. Unten finden Sie dafür den Mustertext aus unserem bisherigen Leitfaden.

2. Formulare und Nachweise ergänzen

Die Behörde kann Sie anschließend um offizielle Formulare und weitere Unterlagen bitten. Reichen Sie die angeforderten Nachweise dort ein. Medizinische Begründungen für den Antrag gehören zur Prüfung bei der zuständigen Stelle.

3. Den Bedarf konkret beschreiben

Schreiben Sie nicht nur „Ich brauche ein Taxi“. Beschreiben Sie Ihre Teilhabe: „Ich möchte meine Familie besuchen“, „Ich möchte am Vereinsleben teilnehmen“ oder „Ich möchte regelmäßig soziale Kontakte wahrnehmen“.

4. Bedarfsermittlung und Entscheidung

Nach dem Antrag prüft die Behörde Ihren Fall. Dazu können weitere Rückfragen, Unterlagen oder ein Gespräch über Ihre persönliche Situation, die Wege, mögliche Alternativen und Teilhabeziele gehören. Dieser Ablauf benötigt Zeit. Lassen Sie sich bei offenen Fragen möglichst früh von einer EUTB®-Beratungsstelle unterstützen. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und auch für Angehörige offen; sie ersetzt jedoch keine Rechtsberatung oder Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

5. Nach der Bewilligung Fahrten abstimmen

Mit dem Bescheid steht fest, welche Leistungen bewilligt wurden. Sprechen Sie dann mit uns über die konkreten Fahrten und die Abrechnung. Alles ist auf Anfrage: Strecke, Zeit und Fahrzeug müssen passen. Verbindlich wird die Fahrt erst durch unsere schriftliche Bestätigung per E-Mail.

Die Verfahrensinformationen und Formulare finden Sie bei Hamburg und beim Landkreis Harburg.

Mustertext für den ersten Antrag

Sie können diesen Text als Brief oder E-Mail verwenden. Ergänzen Sie Ihre Daten und passen Sie die Beschreibung an Ihre tatsächliche Situation an.

Betreff: Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe – Leistungen zur Mobilität gemäß §§ 113, 114 und 83 SGB IX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [vollständige Anschrift], Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe, insbesondere Leistungen zur Mobilität beziehungsweise Beförderungsleistungen gemäß §§ 113, 114 und 83 SGB IX.

Aufgrund meiner Behinderung ist mir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht beziehungsweise nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und unzumutbare Belastungen möglich. Um am gesellschaftlichen Leben teilhaben und notwendige Wege selbstbestimmt zurücklegen zu können, bin ich auf die regelmäßige Nutzung eines geeigneten Beförderungsdienstes angewiesen.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu prüfen und mir die erforderlichen Antragsunterlagen zuzusenden. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche weiteren Unterlagen oder Nachweise für die Bearbeitung benötigt werden und wie das weitere Verfahren abläuft. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]

So wird die Begründung greifbarer

Nutzen Sie nur Beispiele, die tatsächlich auf Sie zutreffen. Eine eigene, konkrete Beschreibung ist hilfreicher als eine lange Liste pauschaler Schwierigkeiten.

Warum Bus und Bahn für Sie nicht gehen

  • „Die Wege zur Haltestelle sind für mich nicht sicher zu bewältigen.“
  • „Ich kann nicht zuverlässig umsteigen, weil Aufzüge oder Rampen fehlen oder ausfallen.“
  • „Der Transport im Rollstuhl ist im ÖPNV für mich körperlich nicht zumutbar.“
  • „Menschenmengen, Wartezeiten oder Umstiege führen bei mir zu einer erheblichen Überforderung.“

Warum die Fahrten für Sie wichtig sind

  • „Ich möchte regelmäßig meine Familie besuchen.“
  • „Ich möchte am Vereinsleben teilnehmen.“
  • „Ich möchte soziale Kontakte pflegen und Isolation vermeiden.“
  • „Ich möchte Kultur-, Freizeit- oder Gemeinschaftsangebote wahrnehmen.“

Gut vorbereitet ins Gespräch

Eine kleine Übersicht Ihrer typischen Wege macht den Alltag greifbar:

Wohin?

Zum Beispiel zu Familie, Freunden, Verein, Kirche, Kultur, Café, Freizeitgruppe oder regelmäßigen privaten Terminen. Benennen Sie die Orte möglichst konkret.

Wie oft?

Zum Beispiel zweimal im Monat, wöchentlich, jeden zweiten Sonntag oder nach einem anderen persönlichen Bedarf. Notieren Sie, welche Termine feststehen und welche wechseln.

Warum kein ÖPNV?

Beschreiben Sie die konkrete Hürde: Weg zur Haltestelle, Umstieg, Aufzug, Kraft, Sicherheit, Rollstuhlmaße, Begleitbedarf oder gesundheitliche Belastung. Erklären Sie auch, weshalb naheliegende Alternativen für Sie nicht funktionieren.

Was RolliBee leisten kann

Wir planen Ihre Beförderung: Rollstuhl, Maße, Gewicht, benötigte Sitzposition, Anbauten, Begleitpersonen und Ein- und Ausstieg werden mit dem passenden Fahrzeug abgeglichen. Besonders nach hinten ragende Griffe und Kopfstützenhalterungen müssen genannt werden, damit sich die Rampe schließen lässt.

Planbare Fahrten fragen Sie möglichst drei Tage vorher an. Bei kürzerem Vorlauf sinkt die Chance auf einen passenden freien Termin. Feststehende Termine nehmen wir auch Monate im Voraus auf.

Auch von heute auf morgen oder spontan für sofort prüfen wir gerne eine Fahrt. Rufen Sie dafür bitte unter 0176 4 170 170 5 an. Unsere Disposition verfolgt die aktiven Fahrzeuge auf einer digitalen Karte und prüft die Möglichkeiten; eine sofortige Verfügbarkeit ist nicht garantiert.

Für Fragen zu Teilhabeleistungen und zum Vorgehen bei einem Antrag ist die EUTB® die richtige unabhängige Anlaufstelle. Sie berät kostenlos, unterstützt selbstbestimmte Entscheidungen und ist auch für Angehörige da. RolliBee übernimmt keine Antrags- oder Rechtsberatung und entscheidet nicht über Leistungen. Wir klären mit Ihnen die praktischen Angaben für Fahrzeug, Strecke und Durchführung der Fahrt.

Mehr zu Maßen und Anbauten finden Sie im Leitfaden für den Rollstuhltransport.

Häufige Fragen zur Eingliederungshilfe

Nein. Eine Fahrt mit RolliBee ist keine automatische Kostenübernahme. Entscheidend sind der bewilligte Bedarf, der Bescheid und der vereinbarte Abrechnungsweg.

Diese Ziele können für soziale Teilhabe relevant sein. Beschreiben Sie den Bedarf im Antrag und lassen Sie die zuständige Stelle die Voraussetzungen prüfen.

Arzt-, Therapie- und Krankenhausfahrten werden gesondert betrachtet. Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse. Unser Abschnitt zur Eingliederungshilfe behandelt soziale Teilhabe und Freizeit.

Ein vorhandener Feststellungsbescheid oder Ausweis kann zu den Unterlagen gehören. Welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Ein Ausweis allein ersetzt keine Bewilligung der Fahrtkosten.

RolliBee übernimmt keine Antragsbegleitung. Den Antrag stellen Sie selbst oder eine berechtigte Vertretung. Für Beratung und Fragen zum weiteren Verfahren können Sie sich an die EUTB wenden.

Ja, als privat bezahlte Fahrt auf Anfrage. Eine spätere Erstattung können wir nicht zusagen. Sie können bar oder mit Karte bezahlen.

Die zuständige Stelle und der konkrete Ablauf können unterschiedlich sein. Nutzen Sie die offiziellen Informationen für Ihren Wohnort und teilen Sie uns für die Abrechnung den Inhalt Ihrer Kostenzusage mit.

Offizielle Informationen und Quellen

Stand der Quellenprüfung: 12. September 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Über Voraussetzungen, Bewilligung und Erstattung entscheidet die zuständige Stelle. Aktuelle Formulare und Kontakte finden Sie auf den verlinkten offiziellen Seiten.

Nächster Schritt

Welche Fahrt macht für Sie Teilhabe möglich?

Sprechen Sie zuerst mit uns über Ihre Strecke, Zeiten und den passenden Ablauf. Telefon oder E-Mail reichen für diesen ersten Kontakt.