Freizeitaktivitäten

Was wollen wir unternehmen?

Sagen Sie uns Ihre Wünsche – Rollstuhlfahrer können genauso wie ein Fußgänger ein Taxi für Ihre Freizeitaktivitäten nutzen. 

Sogar vorteilsweise – Haben Sie schon unseren Beitrag zum BTHG gelesen? Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz finden Sie hier auf unserer Webseite!