Was wollen wir unternehmen?
Sagen Sie uns Ihre Wünsche – Rollstuhlfahrer können genauso wie ein Fußgänger ein Taxi für Ihre Freizeitaktivitäten nutzen.
Sogar vorteilsweise – Haben Sie schon unseren Beitrag zum BTHG gelesen? Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz finden Sie hier auf unserer Webseite!