Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von RolliBee.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anfragen, Vorbestellungen und vermittelte Fahrten über RolliBee.de.
Anbieter der Plattform ist:
Taxibetrieb Marcus Günther / Rollibee.de
Marcus Günther
Beerentalweg 46
21077 Hamburg
E-Mail: Moin@RolliBee.de
Telefon: 040 20956094
RolliBee.de koordiniert und vermittelt Fahrten an selbstständige Taxi- und gegebenenfalls Mietwagenunternehmer. Bei einer vermittelten Partnerfahrt ist der jeweilige Unternehmer Vertragspartner für die Beförderung und führt diese in eigener unternehmerischer Verantwortung durch. RolliBee übernimmt hierbei die Vermittlung und Abstimmung.
Wird eine Fahrt vom Taxenbetrieb Marcus Günther als Beförderungsunternehmer übernommen, ist Marcus Günther Vertragspartner für diese Beförderung.
2. Vertragsverhältnis
Mit dem Absenden einer Anfrage über die Webseite, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder auf anderem Wege kommt noch kein verbindlicher Beförderungsvertrag zustande.
Die Annahme der angefragten Fahrt muss ausdrücklich bestätigt werden. Für Vorbestellungen über RolliBee erfolgt die Bestätigung per E-Mail; individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
Bei einer Partnerfahrt kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem selbstständigen Unternehmer zustande, der die Fahrt übernommen hat. Bei Vertragsschluss muss erkennbar sein, welcher Unternehmer Vertragspartner der Beförderung wird. RolliBee übermittelt dessen Bestätigung oder handelt, soweit entsprechend bevollmächtigt, in dessen Namen.
Die Vermittlung, Kommunikation oder Dokumentation durch RolliBee macht RolliBee nicht selbst zum Vertragspartner der vermittelten Beförderung. Die eigenen Pflichten von RolliBee aus der Vermittlung und Koordination sowie die Verantwortung für eigene Beförderungen bleiben unberührt.
3. Taxi, Mietwagen und Partnerunternehmer
Fahrten können je nach Verfügbarkeit, Art der Fahrt, Abrechnung und Genehmigungslage durch ein Taxi oder einen Mietwagen durchgeführt werden.
Bei Taxifahrten gelten die gesetzlichen und örtlichen Vorschriften, insbesondere die jeweils gültige Taxenordnung und der geltende Taxitarif, soweit keine zulässige Pauschal- oder Preisvereinbarung getroffen wurde.
Bei Mietwagenfahrten gelten die mit dem durchführenden Unternehmer vereinbarten Preise und Bedingungen.
Der selbstständige Unternehmer ist für die von ihm übernommene Beförderung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die eigene Terminplanung und Terminkontrolle, der rechtzeitige Einsatz eines geeigneten Fahrzeugs und Fahrers, die sichere und ordnungsgemäße Durchführung sowie die Richtigkeit seiner Fahrpreisberechnungen, Abrechnungen und Belege.
Ein Wechsel des Fahrers oder Fahrzeugs innerhalb desselben Unternehmens ändert den Vertragspartner nicht. Soll nach Vertragsschluss ein anderer Unternehmer an die Stelle des bisherigen Beförderungsvertragspartners treten, ist dies mit dem Kunden abzustimmen und bedarf der erforderlichen Zustimmung der Vertragsparteien. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
4. Fahrtdaten und Mitwirkungspflichten
Für Rollstuhl-, Kranken- und Sonderfahrten sind genaue Angaben erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung wichtigen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere:
● Name und Kontaktdaten
● Abholadresse und Zieladresse
● Datum und Uhrzeit
● Rückfahrtwunsch
● Anzahl der Fahrgäste
● Angaben zu Kindern
● Rollstuhltyp
● Rollstuhlbreite
● geschätztes Gewicht von Rollstuhl und Fahrgast
● Sitzhöhe
● besondere Anbauten am Rollstuhl
● Hilfebedarf
● Gepäck oder sperrige Gegenstände
● gewünschte Abrechnung
● sonstige besondere Umstände
Fehlende oder unzutreffende Angaben können dazu führen, dass eine Fahrt nicht durchgeführt werden kann oder abgelehnt werden muss.
5. Rollstuhl- und Hilfebedarf
RolliBee.de bemüht sich, für jede Fahrt ein geeignetes Fahrzeug und einen geeigneten Unternehmer zu koordinieren. Nicht jedes Rollstuhl-Fahrzeug ist für jeden Rollstuhl geeignet.
Besondere Maße, hohes Gewicht, E-Rollstühle, Pflegerollstühle, geneigte Sitzpositionen, medizinische Anbauten oder zusätzlicher Hilfebedarf müssen vorab mitgeteilt werden.
Die fachgerechte Sicherung des Rollstuhls im Fahrzeug ist Bestandteil der Beförderung. Weitergehende Unterstützungsleistungen außerhalb des Fahrzeugs erfolgen nur nach vorheriger Absprache und im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten.
Eine Überwindung von Treppen durch Fahrer oder Unternehmer ist grundsätzlich nicht geschuldet.
6. Vorbestellungen und Bestätigung
Vorbestellungen müssen rechtzeitig gestellt werden. Für die verbindliche Annahme und Bestätigung gelten die Regelungen in Abschnitt 2.
Für die pünktliche Durchführung einer übernommenen Fahrt ist der jeweilige Beförderungsunternehmer verantwortlich. Bei Rollstuhl-, Kranken- und Sonderfahrten können Umstände zu Verzögerungen führen, etwa Verkehrsstörungen, Verzögerungen bei vorherigen Fahrten oder technische Probleme. Die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Der Kunde wird gebeten, insbesondere bei Arztterminen, Klinikterminen, Entlassungen und Rückfahrten ausreichende Zeitpuffer einzuplanen.
7. Rückfahrten und Regelfahrten
Rückfahrten und Regelfahrten müssen ausdrücklich angegeben und bestätigt werden.
Bei Rückfahrten mit unklarer Uhrzeit, zum Beispiel nach Arztterminen, Krankenhausbehandlungen oder Entlassungen, kann nur ein Zeitfenster geplant werden. Eine sofortige Rückfahrt zu einem beliebigen Zeitpunkt kann nicht garantiert werden.
Regelfahrten, Serienfahrten oder wiederkehrende Krankenfahrten bedürfen einer gesonderten Absprache.
8. Preise und Abrechnung
Die Abrechnung richtet sich nach Art der Fahrt, durchführendem Unternehmer, gesetzlicher Tariflage und getroffener Vereinbarung. Für die Richtigkeit der von ihm erstellten Fahrpreisberechnungen, Abrechnungen und Belege ist der jeweilige Aussteller verantwortlich. Vereinbarte Abrechnungswege, insbesondere bei Kostenträgerfahrten, bleiben bestehen.
Mögliche Abrechnungsarten sind insbesondere:
● Barzahlung oder Kartenzahlung im Fahrzeug
● Abrechnung nach Taxitarif
● zulässige Pauschalpreis- oder Festpreisvereinbarung
● Kundenrechnung
● Abrechnung über einen Kostenträger
● Fahrten mit Verordnung einer Krankenbeförderung
● genehmigte Krankenfahrten
● Abrechnung durch eine Einrichtung
Bei Fahrten mit Verordnung, Kostenübernahme oder Rechnung muss vor Fahrtantritt geklärt sein, ob und wie die Abrechnung erfolgen kann.
Liegt keine gesicherte Kostenübernahme vor oder ist eine Abrechnung mit einem Kostenträger nicht möglich, bleibt der Kunde beziehungsweise Besteller zur Zahlung verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Krankenfahrten und Kostenträger
RolliBee.de unterstützt bei der Koordination von Krankenfahrten, Regelfahrten und Rollstuhlfahrten.
RolliBee.de ersetzt jedoch keine Genehmigung der Krankenkasse oder eines anderen Kostenträgers. Der Kunde beziehungsweise Besteller ist dafür verantwortlich, erforderliche Verordnungen, Genehmigungen oder Kostenübernahmen rechtzeitig zu beschaffen und vorzulegen.
Ob eine Fahrt direkt mit einem Kostenträger abgerechnet werden kann, hängt vom Einzelfall, vom durchführenden Unternehmer und von den jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen ab.
10. Stornierung durch den Kunden
Der Kunde wird gebeten, nicht mehr benötigte Fahrten so früh wie möglich abzusagen.
Bei kurzfristigen Absagen, Leerfahrten oder Nichtantreffen des Fahrgastes können Kosten entstehen, insbesondere wenn ein Fahrzeug bereits unterwegs ist oder eine erhebliche Zeit blockiert wurde.
Ob und in welcher Höhe Kosten berechnet werden, richtet sich nach dem Einzelfall, dem durchführenden Unternehmer, dem geltenden Tarifrecht und der getroffenen Vereinbarung
11. Absage durch RolliBee.de oder durchführende Unternehmer
Eine Anfrage kann abgelehnt werden, wenn eine sichere oder rechtlich zulässige Durchführung nicht möglich ist. Die Absage einer bereits übernommenen Partnerfahrt erfolgt durch den verantwortlichen Beförderungsvertragspartner oder in dessen Auftrag; RolliBee kann die Mitteilung weitergeben. Bei eigenen Beförderungen handelt der Taxenbetrieb Marcus Günther selbst als Vertragspartner. Für die Zulässigkeit einer Absage gelten die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
Dies gilt insbesondere bei:
● ungeeignetem Fahrzeug für den konkreten Rollstuhl
● fehlenden oder falschen Angaben
● nicht geklärter Abrechnung
● nicht erreichbarem Kunden
● unzumutbarem Hilfebedarf
● fehlender Barrierefreiheit am Abhol- oder Zielort
● technischen Fahrzeugproblemen
● höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Verkehrsstörungen
Bereits bestätigte Fahrten werden nur aus wichtigem Grund abgesagt.
12. Wartezeiten
Wartezeiten können je nach Fahrtart, Tariflage und Vereinbarung berechnet werden.
Bei Arztterminen, Klinikfahrten, Entlassungen oder sonstigen Terminen mit unklarer Dauer ist vorab abzustimmen, ob das Fahrzeug wartet, später wiederkommt oder eine Rückfahrt neu disponiert wird.
13. Verhalten des Fahrgastes
Fahrgäste und Begleitpersonen haben sich so zu verhalten, dass eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung möglich ist.
Der durchführende Unternehmer kann die Beförderung ablehnen oder abbrechen, wenn durch das Verhalten des Fahrgastes oder von Begleitpersonen eine Gefahr, erhebliche Störung oder Unzumutbarkeit entsteht.
14. Haftung
Für Pflichtverletzungen bei der Ausführung einer von ihm übernommenen Partnerfahrt ist der selbstständige Beförderungsunternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dies betrifft insbesondere verspätete Abholung, das Vergessen oder Ausfallen einer übernommenen Fahrt, Fehler bei der Durchführung sowie fehlerhafte Fahrpreisberechnungen, Abrechnungen und Belege, die er selbst erstellt.
Soweit solche Pflichtverletzungen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Partnerunternehmers liegen und RolliBee keine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat, haftet RolliBee dafür nicht. Die bloße Vermittlung, Abstimmung oder Dokumentation einer Partnerfahrt begründet keine Einstandspflicht für deren Ausführung.
RolliBee bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften für eigene Pflichtverletzungen bei Vermittlung und Koordination verantwortlich, insbesondere für selbst zu vertretende Übermittlungs- oder Organisationsfehler. Bei Beförderungen, für die der Taxenbetrieb Marcus Günther selbst Vertragspartner ist, bleibt dessen Verantwortung als Beförderungsunternehmer unberührt.
Die gesetzlichen Ansprüche bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
15. Kommunikation und Auftragsnachweise
Die Kommunikation kann per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder andere geeignete Wege erfolgen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten korrekt sind und er am Tag der Fahrt erreichbar ist.
Änderungen, Verzögerungen oder besondere Hinweise sind unverzüglich mitzuteilen.
Zur Koordination und nachvollziehbaren Dokumentation von Fahrten nutzt RolliBee Google-Kalendereinträge und Änderungsprotokolle. Diese können insbesondere die Zuordnung einer Fahrt, übermittelte Fahrtdaten und spätere Änderungen dokumentieren. Sie ersetzen nicht die für Auftragserteilung, Annahme oder Änderungen maßgeblichen Vereinbarungen und Erklärungen. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage, zur Planung und Durchführung der Fahrt, zur Kommunikation mit dem durchführenden Unternehmer oder zur Abrechnung erforderlich ist.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von RolliBee.de.
17. Verbraucherstreitbeilegung
RolliBee.de ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 15. September 2026
