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RolliBee

RolliBee.de – Rollstuhl-Taxis für Hamburg und Umgebung Wir sind keine klassische Taxizentrale, sondern ein Netzwerk selbstständiger Taxiunternehmer mit geeigneten Rollstuhl-Fahrzeugen. Jede Fahrt wird geprüft, bestätigt und passend geplant.
Disclaimer
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Das sind WIR

Wir sind selbst fahrende Taxiunternehmer, spezialisiert auf barrierefreie Fahrten für Rollstuhlfahrer. Mit modernen, rollstuhlgerechten Fahrzeugen bringen wir Sie sicher, pünktlich und zuverlässig ans Ziel.

Sie erreichen uns drei unter 0176 4 170 170 5 gleichzeitig. Telefonisch, als auch per Whatsapp! Es meldet sich der Kollege, der gerade verfügbar ist. Bei Vorbestellungen ist es notwendig, dass Sie über den Button „Vorbestellen“ eine schriftliche Anfrage absenden. Diese wird durch unsere entsprechende Zusage (per E-Mail) erst verbindlich. Die Vorbestellung ist sowohl über die Hauptseite RolliBee.de, als auch über die einzelnen Unternehmerseiten möglich.

RolliBee.de ist ein Netzwerk selbstständiger Taxiunternehmer für Rollstuhl-, Kranken- und Sonderfahrten in Hamburg. Unser Schwerpunkt liegt auf der zuverlässigen Beförderung von Menschen im Rollstuhl oder mit besonderem Hilfebedarf.

Hauptsächlich sind wir im Bezirk Hamburg-Harburg und im südlichen Hamburg unterwegs. Je nach Verfügbarkeit übernehmen wir auch Fahrten in andere Stadtteile und ins Umland. Neben Rollstuhlfahrten können unsere Fahrzeuge bei Bedarf auch als Großraumtaxi oder für normale Taxifahrten ohne besondere Anforderungen bestellt werden.

Wir sind keine klassische Taxizentrale und betreiben keine große Verwaltung. RolliBee.de koordiniert Anfragen über einen gemeinsamen Terminkalender und vermittelt passende Fahrten an die beteiligten Unternehmer. Sie kommunizieren direkt mit uns oder mit dem jeweiligen Taxiunternehmer und können wichtige Details bereits vor der Fahrt persönlich klären.

Verantwortlicher Vertragspartner und Leistungserbringer ist immer der Taxiunternehmer, der die Fahrt bestätigt und durchführt. RolliBee.de selbst ist keine ausführende Taxizentrale, sondern eine Vermittlungs- und Koordinationsplattform für spezialisierte Rollstuhl- und Sonderfahrten.

Taxi Finkenwerder

Karsten Giese-Eisenhauer Großraumtaxi bis 6 Personen

Taxi Beerental

Marcus Günther
Großraumtaxi bis 5 Personen

MT Taxi Harburg

Mahmoud Tamneh
Großraumtaxi bis 8 Personen

Unsere Leistungen im Überblick

Kranken- und Regelfahrten

Seniorenheime und Wohngruppen

Freud und Leid

Urlaubsfahrten

Freizeitaktivitäten

Elektromobile

Teilhabe am sozialen Leben für Menschen mit Behinderung

Bundesteilhabegesetz

(Lesezeit ca. 20 Minuten)

Bundesteilhabegesetz
Rollstuhltaxi · Eingliederungshilfe · Hamburg & Landkreis Harburg

Kann ein Rollstuhltaxi über die Eingliederungshilfe bezahlt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrten zur sozialen Teilhabe als Leistungen zur Mobilität übernommen werden. Gemeint sind zum Beispiel Fahrten zu Familie, Freunden, Freizeit, Kultur, Vereinen oder anderen wichtigen Aktivitäten im Leben.

RolliBee fährt am südlichen Stadtrand Hamburgs und im angrenzenden Landkreis Harburg. Deshalb finden Sie hier Hinweise für beide Bereiche: Hamburg und Landkreis Harburg. Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort der leistungsberechtigten Person.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

1

Kostenübernahme ist möglich

Leistungen zur Mobilität können Beförderungsleistungen umfassen, insbesondere durch einen geeigneten Beförderungsdienst. Ein Rollstuhltaxi kann dafür praktisch in Betracht kommen.

2

Bus und Bahn müssen unzumutbar sein

Entscheidend ist nicht, ob ein Taxi bequemer wäre, sondern ob öffentliche Verkehrsmittel wegen Art und Schwere der Behinderung nicht oder nicht zumutbar genutzt werden können.

3

Es braucht einen Antrag

Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt. In Hamburg ist das Zentrum für Teilhabe zuständig, im Landkreis Harburg der Landkreis Harburg.

Praktisch gesagt: Wer wegen einer Behinderung nicht zumutbar mit Bus oder Bahn fahren kann und für soziale Teilhabe regelmäßig auf ein geeignetes Fahrzeug angewiesen ist, sollte prüfen lassen, ob Beförderungsleistungen nach dem SGB IX bewilligt werden können.

Worum geht es beim Bundesteilhabegesetz?

Das Bundesteilhabegesetz hat die Eingliederungshilfe stärker auf Selbstbestimmung, Teilhabe und persönliche Lebensziele ausgerichtet. Es geht nicht nur um Versorgung, Arzttermine oder Pflege, sondern auch um die Frage:

Was braucht ein Mensch mit Behinderung, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können?

Zur sozialen Teilhabe gehören auch Mobilität und Erreichbarkeit. Denn wer Freunde, Familie, Vereine, Veranstaltungen oder andere Orte des sozialen Lebens nicht erreichen kann, wird schnell ausgeschlossen. Genau hier können Leistungen zur Mobilität eine wichtige Rolle spielen.

Für welche Fahrten kann das wichtig sein?

Typische Beispiele für Fahrten zur sozialen Teilhabe können sein:

Soziale Kontakte

  • Besuch bei Familie, Kindern, Enkeln oder Freunden
  • Geburtstage, Familienfeiern oder private Treffen
  • regelmäßige Kontakte, die ohne geeignete Beförderung nicht möglich wären

Freizeit, Kultur und Gemeinschaft

  • Cafébesuch, Restaurant, Theater, Kino oder Konzert
  • Verein, Chor, Sport, Hobbygruppe oder Stammtisch
  • Ausflüge, Veranstaltungen oder gemeinschaftliche Aktivitäten
Beispiel aus der Praxis: Viele Teilhabefahrten betreffen nicht den Arztbesuch, sondern das normale Leben: Familie besuchen, Freunde treffen, zum Verein fahren, an einer Feier teilnehmen oder regelmäßig soziale Kontakte pflegen. Genau solche Fahrten können relevant sein, wenn Bus und Bahn wegen der Behinderung nicht zumutbar nutzbar sind.
Wichtige Abgrenzung: Fahrten zu Ärzten, Therapien oder Krankenhäusern sind in der Regel ein Thema der Krankenkasse. Fahrten zur Arbeit oder Ausbildung können andere Leistungsträger betreffen. Die hier beschriebenen Leistungen betreffen vor allem soziale Teilhabe, Freizeit, Kontakte und Leben in der Gemeinschaft.

Wann kann eine Kostenübernahme in Betracht kommen?

1. Behinderung mit Teilhabeeinschränkung

Es muss eine Behinderung oder eine wesentliche Einschränkung der Teilhabe vorliegen. Das wird im Verfahren durch die Eingliederungshilfe geprüft.

2. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zumutbar

Zum Beispiel wegen fehlender Barrierefreiheit, langer Wege zur Haltestelle, defekter Aufzüge, fehlender Kraft, gesundheitlicher Risiken, Überforderung oder weil ein sicherer Transport im Rollstuhl nicht zuverlässig möglich ist.

3. Regelmäßiger Mobilitätsbedarf

Bei Leistungen zur Mobilität wird geprüft, ob die Person zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auf ein geeignetes Fahrzeug oder einen geeigneten Beförderungsdienst angewiesen ist.

4. Konkrete Teilhabeziele

Hilfreich ist eine klare Beschreibung: Wohin möchten Sie fahren? Wie oft? Warum ist diese Fahrt für Ihr soziales Leben wichtig? Welche zumutbare Alternative gibt es nicht?

Zuständig: Hamburg oder Landkreis Harburg?

Welche Stelle zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort der Person, die Leistungen beantragt. Für RolliBee ist das besonders wichtig, weil wir sowohl in Hamburg-Harburg als auch im angrenzenden Landkreis Harburg Rollstuhlfahrten durchführen.

Wohnort in Hamburg

Für Hamburgerinnen und Hamburger ist die Eingliederungshilfe zentral beim Zentrum für Teilhabe der Sozialbehörde gebündelt.

Freie und Hansestadt Hamburg
Sozialbehörde
Zentrum für Teilhabe
Eingliederungshilfe
Kurt-Schumacher-Allee 4
20097 Hamburg

E-Mail:
zft422-egh-poststelle@soziales.hamburg.de

Telefon:
040 42881-9494

Fax:
040 4279-13008

Hamburg stellt unter anderem Formulare zur Eingliederungshilfe und ein Antragsformular für Beförderungsleistungen bereit.

Wohnort im Landkreis Harburg

Für Menschen mit Wohnort im Landkreis Harburg ist die Eingliederungshilfe beim Landkreis Harburg angesiedelt. Für Erwachsene ist dort die Abteilung Gesundheit – Hilfe für Erwachsene mit Behinderung genannt.

Landkreis Harburg
Abteilung Gesundheit
Hilfe für Erwachsene mit Behinderung

E-Mail:
eingliederungshilfe@lkharburg.de

Telefon:
04171/693-6606
04171/693-6607

Fax:
04171/693 99 602

Der Landkreis Harburg weist darauf hin, dass auch ein formloser Antrag möglich ist und die zuständige Stelle bei Bedarf weitere Formulare oder Unterlagen anfordern kann.

Wichtig: Hamburg und der Landkreis Harburg können unterschiedliche Abläufe, Formulare und Bewilligungspraxen haben. Entscheidend ist immer der Wohnort der leistungsberechtigten Person und der individuelle Bedarf.

Der praktische Weg zum Antrag

Formlosen Antrag stellen

Der erste Schritt kann kurz sein. Wichtig ist, dass klar erkennbar ist: Sie beantragen Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe, insbesondere Mobilität beziehungsweise Beförderungsleistungen.

Formulare und Nachweise einreichen

Danach können die offiziellen Formulare und vorhandenen Nachweise ergänzt werden. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser kann der Bedarf geprüft werden.

Bedarf konkret beschreiben

Schreiben Sie nicht nur „Ich brauche ein Taxi“, sondern beschreiben Sie Ihre Teilhabe: „Ich möchte meine Familie besuchen“, „Ich möchte am Vereinsleben teilnehmen“ oder „Ich möchte regelmäßig soziale Kontakte wahrnehmen“.

Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren

Die Eingliederungshilfe prüft den individuellen Bedarf. Dabei kann es um die persönliche Situation, gesundheitliche Einschränkungen, Wege, Alternativen und konkrete Teilhabeziele gehen.

Nach Bewilligung Fahrten planen

Wenn Beförderungsleistungen bewilligt werden, können Fahrten entsprechend dem Bescheid organisiert werden. RolliBee kann dann für barrierefreie Rollstuhlfahrten in Hamburg, Harburg und im Umland angefragt werden.

Mustertext für den ersten Antrag

Diesen Text können Sie als Brief oder E-Mail verwenden und mit Ihren persönlichen Daten ergänzen:

Betreff: Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe – Leistungen zur Mobilität gemäß §§ 113, 114 und 83 SGB IX Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [vollständige Anschrift], Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe, insbesondere Leistungen zur Mobilität beziehungsweise Beförderungsleistungen gemäß §§ 113, 114 und 83 SGB IX. Aufgrund meiner Behinderung ist mir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht beziehungsweise nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und unzumutbare Belastungen möglich. Um am gesellschaftlichen Leben teilhaben und notwendige Wege selbstbestimmt zurücklegen zu können, bin ich auf die regelmäßige Nutzung eines geeigneten Beförderungsdienstes angewiesen. Ich bitte Sie, meinen Antrag zu prüfen und mir die erforderlichen Antragsunterlagen zuzusenden. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche weiteren Unterlagen oder Nachweise für die Bearbeitung benötigt werden und wie das weitere Verfahren abläuft. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname]

So wird die Begründung greifbarer

Für die Prüfung ist es hilfreich, den Bedarf möglichst konkret zu beschreiben. Gute Formulierungen sind zum Beispiel:

Warum Bus und Bahn nicht gehen

  • „Die Wege zur Haltestelle sind für mich nicht sicher zu bewältigen.“
  • „Ich kann nicht zuverlässig umsteigen, weil Aufzüge oder Rampen fehlen oder ausfallen.“
  • „Der Transport im Rollstuhl ist im ÖPNV für mich körperlich nicht zumutbar.“
  • „Menschenmengen, Wartezeiten oder Umstiege führen zu einer erheblichen Überforderung.“

Warum die Fahrten wichtig sind

  • „Ich möchte regelmäßig meine Familie besuchen.“
  • „Ich möchte am Vereinsleben teilnehmen.“
  • „Ich möchte soziale Kontakte pflegen und Isolation vermeiden.“
  • „Ich möchte Kultur-, Freizeit- oder Gemeinschaftsangebote wahrnehmen.“

Gut vorbereitet ins Gespräch

Je konkreter der Bedarf beschrieben wird, desto nachvollziehbarer wird der Antrag. Hilfreich ist eine kleine Übersicht mit typischen Wegen:

Wohin?

Zum Beispiel Familie, Freunde, Verein, Kirche, Kultur, Café, Freizeitgruppe oder regelmäßige private Termine.

Wie oft?

Zum Beispiel zweimal im Monat, wöchentlich, jeden zweiten Sonntag oder nach einem festen persönlichen Bedarf.

Warum kein ÖPNV?

Beschreiben Sie die konkrete Hürde: Weg zur Haltestelle, Umstieg, Aufzug, Kraft, Sicherheit, Rollstuhlmaße, Begleitbedarf oder gesundheitliche Belastung.

Was RolliBee leisten kann

RolliBee.de ist ein Netzwerk selbstständiger Taxiunternehmer für Rollstuhl-, Kranken- und Sonderfahrten in Hamburg und Umgebung. Wir sind keine Behörde und entscheiden nicht über Anträge. Wir können aber erklären, welche praktischen Angaben für eine sichere Rollstuhlfahrt wichtig sind.

Barrierefreie Fahrzeuge

Unsere Fahrzeuge sind auf Rollstuhlfahrten ausgerichtet. Je nach Fahrzeug, Rollstuhl und Platzbedarf prüfen wir, ob die Fahrt sicher möglich ist.

Planbare Vorbestellung

Bei Vorbestellungen fragen wir wichtige Details ab: Rollstuhlart, Maße, Gewicht, Begleitpersonen, besondere Lagerung und weitere Hinweise.

Hamburg, Harburg & Landkreis Harburg

Unser Schwerpunkt liegt im südlichen Hamburg, in Hamburg-Harburg, Süderelbe und im angrenzenden Landkreis Harburg. Gerade im Umland können barrierefreie Fahrten zur sozialen Teilhabe besonders wichtig sein, weil Wege oft länger sind und nicht jede Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln praktisch nutzbar ist.

Wichtig: Eine Vorbestellung ist erst verbindlich, wenn sie von uns bestätigt wurde. Nutzen Sie für planbare Fahrten bitte unser Vorbestellformular.

Häufige Fragen

Wird jede Rollstuhltaxifahrt automatisch bezahlt?

Nein. Es gibt keine automatische Kostenübernahme für jede Fahrt. Die Eingliederungshilfe prüft den individuellen Bedarf, die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und den Zusammenhang mit sozialer Teilhabe.

Kann ich Fahrten zu Freunden, Familie oder ins Café beantragen?

Solche Fahrten können grundsätzlich zur sozialen Teilhabe gehören. Entscheidend ist, dass der Bedarf im Einzelfall nachvollziehbar begründet und bewilligt wird.

Sind Arztfahrten auch Eingliederungshilfe?

In der Regel nein. Fahrten zu Ärzten, Therapien oder Krankenhäusern sind meistens ein Thema der Krankenkasse. Die hier beschriebene Eingliederungshilfe betrifft vor allem Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Muss ich einen Schwerbehindertenausweis haben?

Ein vorhandener Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis kann hilfreich sein. Entscheidend ist aber die Prüfung des konkreten Teilhabebedarfs durch die zuständige Stelle.

Kann RolliBee den Antrag für mich stellen?

Nein. Den Antrag stellt die betroffene Person, eine bevollmächtigte Person oder eine gesetzliche Vertretung. RolliBee kann keine Rechtsberatung leisten und keine Behördenentscheidung ersetzen.

Kann ich RolliBee schon vor einer Bewilligung nutzen?

Ja, eine Fahrt kann auch privat beauftragt werden. Ob und in welcher Form Kosten später übernommen werden, entscheidet aber ausschließlich der zuständige Leistungsträger.

Warum steht hier Hamburg und Landkreis Harburg?

RolliBee sitzt am südlichen Stadtrand Hamburgs und fährt sowohl in Hamburg als auch im angrenzenden Umland. Die zuständige Eingliederungshilfe richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort der leistungsberechtigten Person.

Offizielle Informationen und Quellen

Stand: Juli 2026. Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Über Anträge, Voraussetzungen, Bewilligungen und Erstattungen entscheidet ausschließlich der zuständige Leistungsträger. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Informationen der Stadt Hamburg beziehungsweise des Landkreises Harburg.

Leitfaden für den Rollstuhltransport

(Lesezeit ca. 10 Minuten)

Leitfaden für den Rollstuhltransport

Leitfaden für den Rollstuhltransport

 

Ein praktischer Ratgeber für Passagiere von RolliBee Rollstuhltaxis

 
Sicher und informiert unterwegs

Ein erfolgreicher und angenehmer Transport beginnt mit dem Verständnis für die Bedürfnisse unserer Fahrgäste. Im Zentrum steht dabei oft der Rollstuhl – ein hochindividuelles Hilfsmittel, das weit mehr ist als nur ein Transportgerät. Es ist ein integraler Bestandteil der persönlichen Mobilität und Lebensqualität. Als Ihr spezialisierter Fahrdienst für Rollstuhltransporte sehen wir es als unsere Verpflichtung an, nicht nur über die passenden Fahrzeuge, sondern auch über das nötige Fachwissen zu verfügen, um jede Fahrt sicher, effizient und würdevoll zu gestalten.

Die Vielfalt moderner Rollstühle ist enorm und reicht von einfachen Faltmodellen bis hin zu komplexen, medizinisch-technischen Systemen.

Diese Vielfalt kann bei der Buchung einer Fahrt zu Unsicherheiten führen. Dieser Leitfaden soll diese Komplexität entmystifizieren. Er dient als Brücke zwischen Ihnen und uns. Indem wir die transportrelevanten Eigenschaften verschiedener Rollstuhltypen und ihrer Anbauten verständlich darstellen, möchten wir Sie befähigen, Ihre Anforderungen präzise zu kommunizieren. So stellen wir gemeinsam sicher, dass bei Ihrer Abholung das richtige Fahrzeug mit der passenden Ausstattung und einem informierten Unternehmer bereit steht.

Dieser Ratgeber führt Sie schrittweise von den grundlegenden Rollstuhltypen über die Besonderheiten von großen Multifunktionsrollstühlen bis hin zu speziellen Anbauten und medizinischen Geräten.

Die Grundtypen von Rollstühlen und ihre Transportrelevanz

Um die Anforderungen an den Transport zu verstehen, ist eine grundlegende Unterscheidung der gängigsten Rollstuhltypen unerlässlich. Die entscheidenden Kriterien für einen Fahrdienst sind dabei vor allem Gewicht und Größe des Rollstuhls.

Manuelle vs. Elektrische Rollstühle: Ein fundamentaler Unterschied

Die erste und wichtigste Klassifizierung von Rollstühlen erfolgt nach ihrer Antriebsart. Diese Unterscheidung hat direkte und maßgebliche Auswirkungen auf die Wahl des Fahrzeugs und die Verladetechnik. Manuelle Rollstühle werden durch die Muskelkraft des Nutzers über Greifreifen an den großen Rädern oder durch eine Begleitperson an den Schiebegriffen bewegt. Elektrische Rollstühle (auch E-Rollstühle oder Powerchairs genannt) verfügen über einen batteriebetriebenen Elektromotor und werden in der Regel über einen Joystick gesteuert.

Aus dieser grundlegenden Differenz ergeben sich zwei entscheidende Konsequenzen für den Transport: Während manuelle Rollstühle je nach Bauart zwischen 5 kg und 25 kg wiegen, bringen Elektrorollstühle oft ein Gewicht von 100 kg bis 150 kg auf die Waage. Ein manuelles Anheben eines Elektrorollstuhls ist somit ausgeschlossen. Der Transport erfordert zwingend ein Fahrzeug mit einer Rampe wie bei unseren RolliBees oder, idealerweise, einem elektrischen Lift.

Rechtlicher Status: Ein wichtiger, oft unbekannter Aspekt ist, dass Elektrorollstühle in Deutschland rechtlich als Kraftfahrzeuge (Kfz) gelten. Auch wenn in der Regel kein Führerschein erforderlich ist, unterliegen sie bestimmten verkehrsrechtlichen Vorschriften und benötigen eine Betriebserlaubnis. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer professionellen Handhabung und Sicherung im Transportfahrzeug.

Standard- und Leichtgewichtrollstühle

Diese beiden Typen bilden die Mehrheit der manuellen Rollstühle und sind in der Regel am unkompliziertesten zu transportieren.

Standardrollstuhl: Oft als „Basis-Modell“ bezeichnet, besteht der Rahmen meist aus Stahl, was zu einem relativ hohen Gewicht von circa 20 kg führt. Er wird häufig für temporäre Zwecke eingesetzt, beispielsweise für Krankentransporte oder nach Operationen, und ist für den Nutzer selbst nur mit großem Kraftaufwand zu bewegen.

Leichtgewichtrollstuhl: Stellt eine Weiterentwicklung des Standardmodells dar. Durch die Verwendung von Aluminium anstelle von Stahl wiegt er typischerweise nur 13 kg bis 17 kg. Das geringere Gewicht erleichtert nicht nur dem Nutzer die Fortbewegung, sondern auch dem Fahrpersonal das Handling und Verladen.

Der Elektrorollstuhl: Vielfalt, Technik und Transportanforderungen

Elektrorollstühle (E-Rollstühle) bieten Nutzern mit geringer Körperkraft oder eingeschränkter Arm- und Handbeweglichkeit ein hohes Maß an Unabhängigkeit. Ihre Vielfalt ist groß und reicht von wendigen Innenraummodellen bis hin zu robusten Geländerollstühlen. Für den Transport sind vor allem die Antriebsart und die Maße entscheidend.

Der Multifunktions- und Pflegerollstuhl

Eine Sonderkategorie im Transportwesen. Der Multifunktions- oder Pflegerollstuhl stellt die größten Anforderungen an den Transport.

Diese Modelle sind für Menschen mit schwersten Behinderungen, stark eingeschränkter Mobilität oder in der Altenpflege konzipiert und bieten ein Höchstmaß an Unterstützung und Positionierung. Ihre Bauweise unterscheidet sich fundamental von Standardrollstühlen, was bei der Buchung einer Fahrt unbedingt berücksichtigt werden muss.

Anatomie eines Multifunktionsrollstuhls Mehr als nur ein Sitz auf Rädern

Im Gegensatz zu anderen Rollstühlen, die primär der Fortbewegung dienen, ist der Multifunktionsrollstuhl ein komplexes System zur Lagerung und Positionierung des Nutzers.

Seine Hauptmerkmale sind:
Sitzkantelung (Tilt-in-Space): Die gesamte Sitzeinheit kann nach hinten gekippt werden, ohne den Winkel zwischen Sitz und Rückenlehne zu verändern. Dies dient der Druckentlastung und beugt Druckgeschwüren (Dekubitus) vor. 
Rückenwinkelverstellung (Recline): Die Rückenlehne lässt sich unabhängig vom Sitz nach hinten neigen, oft bis in eine fast vollständige Liegeposition („Liegefunktion“).
Umfangreiche Stützsysteme: Eine höhen- und winkelverstellbare Kopfstütze ist Standard. Hinzu kommen oft seitliche Rumpfführungen (Seitenpelotten), ein Abduktionskeil zur Positionierung der Beine sowie hochschwenkbare und gepolsterte Beinstützen, die eine Hochlagerung der Beine ermöglichen.

Analyse der Abmessungen Warum Standardmaße nicht gelten

Aufgrund ihrer komplexen Bauweise sind Multifunktionsrollstühle deutlich größer und sperriger als Standardmodelle. Ein entscheidender Punkt für die Transportplanung ist die Unterscheidung zwischen Sitzbreite und Gesamtbreite. Während die Sitzbreite auf den Nutzer angepasst ist, ist für das Fahrzeug die Gesamtbreite relevant.
Gesamtbreite: Diese beträgt oft zwischen 67 cm und 75 cm, bei einigen Modellen sogar bis zu 90 cm. Hersteller geben die Breite häufig als Formel an, z.B. „Sitzbreite + 18 cm“  oder „Sitzbreite + 25 cm“ Diese Maße übersteigen oft die Breite von Standard-Innentüren und erfordern breite Fahrzeugtüren und Ladeplattformen. Gesamtlänge: Selbst in aufrechter Position ist die Länge eine Multifunktionsrollstuhls mit ca. 112 cm bis 120 cm bereits beachtlich. Diese „Plus-Faktoren“ bei den Abmessungen sind von entscheidender Bedeutung. Ein Fahrgast mag seine Sitzbreite kennen, doch für den Transport ist die Gesamtbreite von Außenkante Rad zu Außenkante Rad entscheidend. Eine genaue Messung vor der Buchung verhindert, dass der Rollstuhl vor Ort nicht auf die Rampe passt. Unsere Grenze (Breite) auf der Rampe in den RolliBees liegt bei 75 cm. 

Kantelungs- und Liegefunktion: Der entscheidende Faktor für den Platzbedarf

Die Möglichkeit zur Kantelung und Neigung hat drastische Auswirkungen auf den Platzbedarf im Fahrzeug. Wenn ein Fahrgast aus medizinischen Gründen in einer geneigten oder liegenden Position transportiert werden muss, verändert sich die Geometrie des Rollstuhls vollständig. Die Gesamtlänge kann dabei auf über 150 cm anwachsen. Das ist durchaus bei uns umsetzbar, indem wir den Patienten im Multifunktionsrollstuhl an unsere vorhandenen Räumlichkeiten anpassen (den elektrischen E-Rolli innen im Fahrzeug einstellen), die aber in jedem RolliBee anders sind!

In diesem Fall wird kein sitzender Passagier mehr transportiert, sondern faktisch eine Person in einem mobilen Bett. Der Innenraum des Fahrzeugs muss ausreichend lang sein, um den Rollstuhl in seiner maximalen Ausdehnung sicher aufnehmen und fixieren zu können. Dabei stehen uns Möglichkeiten durch Umklappen der vorderen Sitzreihen zur Verfügung, die dann aber die Anzahl der freien Sitze für die Mitfahrer reduzieren. Es ist daher eine der wichtigsten Fragen bei der Buchung, ob der Fahrgast für die Dauer der Fahrt in eine aufrechte Position gebracht werden kann oder ob eine geneigte Lagerung beibehalten werden muss.

Anbauten und medizinische Geräte:
Was bei der Buchung angegeben werden muss

Zusätzliche Anbauten und medizinische Geräte können die Abmessungen, das Gewicht und die Handhabung eines Rollstuhls weiter verändern. Für eine sichere und reibungslose Fahrt ist es unerlässlich, diese bei der Buchung anzugeben.

Therapietische: Empfindliche Anbauten und ihre Handhabung

Therapietische dienen als Ablage- oder Arbeitsfläche für Mahlzeiten, Lesen oder andere Aktivitäten. Sie werden in der Regel an den Armlehnen des Rollstuhls befestigt.

Transportimplikationen: Ein angebauter Tisch vergrößert die Gesamtbreite des Rollstuhls erheblich und kann das Manövrieren im Fahrzeug erschweren. Da diese Tische oft aus bruch- oder kratzempfindlichem Acryl oder Kunststoff gefertigt sind, müssen sie für einen sicheren Transport meistens abgenommen werden. Die meisten Modelle sind mit einem Schnellverschluss ausgestattet, der eine einfache Demontage ermöglicht. Bitte informieren Sie uns bei der Buchung, ob ein Therapietisch vorhanden ist, damit wir den eventuellen Abbau und die sichere Verstauung im Fahrzeug einplanen können.

Kopfstützen: Wichtige Stütze für den Nutzer, kritischer Sicherheitshinweis für den Transport 

Kopfstützen sind für Nutzer mit geringer Kopfkontrolle unerlässlich. Sie stabilisieren die Haltung und unterstützen so Atmung, Nahrungsaufnahme und soziale Interaktion. Bei Multifunktionsrollstühlen gehören sie zur Standardausstattung. Für uns ist eine zusätzlich montierte Kopfstütze oftmals ein Hindernis, um die Auffahrrampe sicher einrasten zu lassen.

Sicherheitshinweis für den Transport: Es ist von entscheidender Wichtigkeit zu verstehen, dass die am Rollstuhl montierte Kopfstütze eine Haltungsstütze und keine geprüfte Sicherheitskomponente für den Fahrzeugtransport ist. Sie ersetzt nicht die Kopfstütze eines Fahrzeugsitzes und bietet im Falle eines Unfalls keinen ausreichenden Schutz vor Schleudertraumata. Die Norm ISO 7176-19 für Crashtests von Rollstühlen allerdings fordert keine Kopfstütze.

Beatmungsgeräte und Monitore: Sicherer Transport sensibler Medizintechnik

Für Fahrgäste, die auf lebenserhaltende medizinische Geräte wie mobile Beatmungsgeräte angewiesen sind, ist höchste Sorgfalt geboten. Diese Geräte sind oft auf speziellen Halterungen am Rollstuhlrahmen montiert.

Transportimplikationen: Die Anwesenheit eines solchen Geräts muss bei der Buchung zwingend angegeben werden. Es handelt sich um eine Transportfahrt mit erhöhtem Sorgfaltsanspruch. Wir müssen sicherstellen, dass das Gerät und seine Verbindungen während der Verladung und Sicherung des Rollstuhls nicht beeinträchtigt werden. Das Gerät selbst muss fest am Rollstuhl montiert sein, und der Rollstuhl wird vorschriftsmäßig im Fahrzeug fixiert. Die Batterielaufzeit der Geräte (z.B. bis zu 18 Stunden 34) ist für reguläre Taxifahrten ausreichend, das Wissen um die Präsenz des Geräts signalisiert jedoch die Notwendigkeit für besondere Achtsamkeit.

Schiebehilfen und verlängerte Griffe

Auswirkungen auf Maße und Manövrierbarkeit. Elektrische Schiebehilfen sind Zusatzantriebe, die an einem manuellen Rollstuhl angebracht werden, um eine Begleitperson beim Schieben zu unterstützen, insbesondere an Steigungen oder auf langen Strecken.

Transportimplikationen: Ein manueller Rollstuhl mit Schiebehilfe stellt eine transporttechnische Hybridform dar. Ein Kunde könnte ihn als „manuellen Rollstuhl“ bezeichnen, doch die Zusatzausstattung verändert seine Eigenschaften: Gewicht und Maße: Die Motoreinheit erhöht das Gesamtgewicht und die Gesamtlänge des Rollstuhls. Verlängerte Griffe: Die Bedieneinheit der Schiebehilfe befindet sich oft an speziell verlängerten Schiebegriffen. Diese können das Manövrieren auf der Rampe erschweren und verhindern, dass man die Auffahrrampe sicher einrasten kann. Es ist wichtig, diese Systeme bei der Buchung zu erkennen, um Missverständnisse zu vermeiden und das richtige Handling sicherzustellen. Das charakteristische Merkmal sind die Bedienelemente an den Schiebegriffen.

Visueller Leitfaden und Checkliste für eine reibungslose Fahrt

Wir haben die notwendigen Fragen zu Ihrem Rollstuhl in unsere Abfrageroutine bei der Vorbestellung integriert. Dieser Leitfaden sollte Sie nun bei der richtigen Beantwortung unterstützen.

Hier geht es zur Vorbestellungmaske:

https://rollibee.de/vorbestellung/

 

Wichtige Informationen zum Fahrpreis: Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Standort
Beerentalweg 46, 21077 Hamburg

Pauschalpreise sind offizielle Bestandteile der aktuell gültigen Hamburger Taxiordnung (Stand 01.02.2025)

Vorbestellungen sind frühestens ab dem nächsten Tag möglich und müssen zwingend von uns per E-Mail Antwort bestätigt werden! Die reine Absendung Ihrer Anfrage ist noch keine verbindliche Bestellung.
Weiterhin gelten NUR bei Vorbestellung die folgenden Startpreise, denen der Besteller mit der Absendung der Anfrage durch den Button „Vorbestellen“ zustimmt. Entscheidend ist für den Startpreis, in welchem Kreis auf der dargestellten Karte sich Ihre Bestelladresse befindet.

Radius von 12 km

38 Euro Startgebühr (12 km enthalten)

Radius von 20 km

52 Euro Startgebühr (20 km enthalten)

Radius von 35 km

82 Euro Startgebühr (35 km enthalten)

* Fahrpreis Sondervereinbarungen sind je nach Fahrziel (außerhalb Hamburg) möglich.

Bei Sofortbestellung per Telefon oder WhatsApp am selben Tag findet die normale Einschaltgebühr (4,50€) und der entsprechende KM-Preis nach Hamburger Taxiordnung vom 01.02.2025 Anwendung, der auf dem Taxameter angezeigt wird.

Frei verhandelbare Festpreise ab Hamburg sind bei uns erst ab 50 km Fahrtstrecke nach auswärts möglich. Fahrten, die in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein beginnen, werden von uns je nach Aufwand mit Festpreisen angeboten.

Der 8 Euro Zuschlag laut der Hamburger Taxenordnung wird für die Beförderung von mehr als 4 Personen fällig, oder bei der Beförderung eines nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrers.

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